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Update: Die eRechnung kommt - Rechtliche Fallstricke vermeiden! (Webinar)
Bereit für einen Blick in die Welt der eRechnungen?
Ab 2025 erwartet Unternehmen in Deutschland die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung, kurz eRechnungpflicht. Mit diesem Thema sollten sich alle Unternehmen rechtzeitig auseinandersetzen, um z.B. bestehende Rechnungssysteme und Software aufzurüsten oder umzustellen.
Seien Sie vorbereitet und erfahren Sie in unserem kostenlosen Webinar alles, was Sie zur Umsetzung der eRechnung in Ihrem Unternehmen wissen müssen.
- Was ist diese eRechnungspflicht überhaupt und warum sollten wir uns darüber Gedanken machen?
- Welche Unternehmen sind betroffen und wie genau müssen wir uns darauf vorbereiten?
- Welche aktuellen gesetzlichen Anforderungen gibt es?
- Was sind die Chancen und Vorteile der digitalen Rechnungsstellung für Ihr Unternehmen?
Diese und weitere Fragen beantwortet unser Experte RA Alexander Brittner, LL.M. von Schneiders & Behrendt Rechts- und Patentanwälten (Bochum), im Rahmen seines Vortrags.
Es wird auch genügend Zeit für Ihre Fragen geben - bringen Sie diese also gerne mit!
HIER finden Sie den Link zum Webinar/Update.
Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!
Haben Sie noch Fragen?
Wenden Sie sich gerne an uns.
Lisa Storm
IHK Mittleres Ruhrgebiet
0234 9113 139
storm@bochum.ihk.de
Zur Information:
Das Wachstumschancengesetz, das am 22. März 2024 verabschiedet wurde, sieht die Einführung einer obligatorischen eRechnungspflicht im B2B-Bereich vor.
Grundsätzlich sollen alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen können. In bestimmten Konstellationen gelten Übergangsregelungen. Spätestens ab 2027 müssen jedoch alle Unternehmen für ihre B2B-Umsätze eRechnungen ausstellen.
eRechnungen müssen künftig in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt werden, das dem europäischen Rechnungsstandard entspricht und die elektronische Verarbeitung ermöglicht. Rechnungen, die in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt werden, werden künftig als „sonstige Rechnungen“ im Umsatzsteuerrecht definiert. Darunter fallen beispielsweise die bisher als elektronische Rechnungen akzeptierten reinen word- oder pdf-Formate.
IHK Mittleres Ruhrgebiet
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